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Kleinunternehmen: Rechnungsstellung an Kunden in USA?

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Frage

Ich habe seit gestern ein Kleinunternehmen in Deutschland und habe einen Auftrag von einem Kunden aus den USA. Wie schreibe ich in diesem Fall eine Rechnung? Ich habe gelesen, dass, da ich Nutzungsrechte für die Bilder an das Unternehmen verkaufe, der Leistungsort in den USA liegt und ich daher nach den dortigen Bestimmungen besteuern muss. Wenn dem so ist, wie genau stelle ich das an? An anderer Stelle habe ich gelesen, dass ich nur den Verweis auf § 19 UStG anbringen muss und die Umsatzsteuer komplett entfällt. Nun bin ich etwas irritiert. Was genau ist nun richtig?

Antwort

Aus dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt lässt sich folgender umsatzsteuerlicher Grundsatz festhalten:
Sonstige Leistungen (die Einräumung von Nutzungsrechten), die Sie an einen Unternehmer oder eine Privatperson im Drittland, z.B. USA, erbringen, sind dort umsatzsteuerbar, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz oder Wohnsitz hat.
In Ihrem Fall wären das die USA.

In den USA gibt es keine Umsatzsteuer auf Bundesebene. Allerdings erhebt fast jeder Bundesstaat und auch die einzelnen Gemeinden in den USA eine der Umsatzsteuer vergleichbare Steuer.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem Steuerberater in den USA beraten zu lassen.

Sollten Sie die Rechte an den Bildern an ein US-Unternehmen überlassen, müssen Sie damit rechnen, dass diese eine Quellensteuer (withholding-tax) einbehalten werden. Dann müssten Sie sich zur Vermeidung dieser Steuer in den USA eine entsprechende Steuernummer beantragen.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
April 2018

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