Kleinunternehmen: Rechnungsstellung an Kunden in Russland?
Frage
Als Kleinunternehmer möchte ich eine Rechnung nach Russland für eine Dienstleistung (Photographie) stellen. Reicht hierzu ein Hinweis auf den im Inland nicht steuerbaren Umsatz? Gibt es Textbausteine, die man für einen solchen Hinweis verwenden kann? Eventuell auch in Englisch?
Antwort
Anhand Ihrer Angaben ist bereits die Prüfung einer umsatzsteuerbaren Leistung abgeschlossen und Sie benötigen nur noch die für Deutschland entsprechenden Nachweise bzw. Aufzeichnungen. Sie müssen anhand geeigneter Unterlagen beweisen, dass die Photographie an einen ausländischen Unternehmer für dessen Unternehmen geliefert wurde (Zollerklärung, Bestätigung des Auftragnehmers), das Bild selbst gilt nur als körperlichen Datenträger Ihrer Dienstleistung. Auf der Rechnung sollte in Deutsch vermerkt werden: "Die Leistung ist nach UStG nicht steuerbar". Eine Übersetzung ist nicht üblich, da die Amtssprache Deutsch ist.
Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2015
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