Antwort
Es handelt sich hierbei um eine sog. sonstige Leistung in das EU-Ausland. Dies hat zur Folge, dass die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger Steuerschuldner bzw. Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist.
Eine USt-ID Nummer brauchen Sie daher nicht. Stattdessen müssen Sie diese bei dem Leistungsempfänger erfragen und sie dann in der Rechnung aufnehmen.
Diese Ausführungen gelten unabhängig davon, ob die Leistung als künstlerische oder nicht künstlerische einzuordnen ist.
Es macht auch keinen Unterschied, ob der Leistungsempfänger eine gemeinnützige Organisation ist oder nicht. Ein Unterschied mag sein, wenn die Leistung für den nicht gewerblichen Teil der Organisation erbracht wird. Dafür liegen mir aber keine Angaben vor, so dass ich auf eine detaillierte Beratung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters verweisen muss.
Quelle:
Dr. J.R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Steuerberater - Rechtsanwälte - Fachanwälte für Steuerrecht
Partnerschaftsregister: Registergericht Hamburg, Registernummer PR988
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Stand:
Oktober 2020
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