Frage
Aktuell lebe ich noch in Deutschland und führe ein Kleinunternehmen als Dienstleister (Hausmeister). Im Frühjahr werde ich für mindestens drei Monate in Spanien leben. Dort habe ich evtl. die Möglichkeit für eine „Junta“ (Gemeindeverwaltung) Reparaturarbeiten zu tätigen. Im Sommer komme ich wieder, und entscheide dann, ob ich dauerhaft in Spanien leben möchte. Durch Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass ich als deutscher Kleinunternehmer ganz normal Rechnungen an ausländische Kunden schreiben darf. Frage: Muss ich dazu in Deutschland dauerhaft meinen Hauptwohnsitz haben? Da ich dafür meine Wohnung und somit auch meinen Wohnsitz zumindest für ein paar Monate aufgeben muss - wäre das ein rechtliches Problem? Würde für diese Zeit auch nur eine Postanschrift genügen, um rechtmäßig mit meinem Gewerbe Rechnungen stellen zu können?