Antwort
1. Voraussetzung für die Erbringung von Dienstleistungen in Österreich ohne eine dortige Niederlassung
Der Dienstleistungserbringer muss in seinem Niederlassungsstaat alle Erfordernisse für die Ausübung des jeweiligen Handwerks erfüllen. Handelt es sich um ein in Österreich reglementiertes Gewerbe - was bei Handwerksberufen grundsätzlich zu bejahen ist - ist eine Anzeige über die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen an das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu richten. Ein Formular hierfür findet sich auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmwfw.gv.at. Diese Anzeige ist jährlich zu erneuern, falls beabsichtigt wird, wieder Dienstleistungen in Österreich zu erbringen.
2. Beachtung von österreichischen Regelungen in Ausübung des Auftrags
Während der Erbringung der Dienstleistung in Österreich sind die dortigen technischen Normen und Regeln zur Arbeitssicherheit zu beachten.
3. Auf den Auftrag anwendbares Recht
Hinsichtlich des nationalen Rechts, welches auf den Dienstleistungsvertrag anwendbar sein wird, gibt es die Möglichkeit, eine Rechtswahl zu treffen. Dies erfolgt aus Beweisgründen am besten schriftlich. Sollte eine solche Rechtswahl nicht getroffen worden sein, ist danach zu differenzieren, ob es sich bei dem Dienstleistungsempfänger um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Handelt es sich bei dem Dienstleistungsempfänger um einen Verbraucher, unterliegt der Dienstleistungsvertrag österreichischem Recht, wenn der Handwerker seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in Österreich ausübt und der Verbraucher dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder der Handwerker eine solche Tätigkeit auf irgendeine Weise auf Österreich oder auf mehrere Staaten, einschließlich Österreich, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat als Österreich, gilt diese Regelung nicht. Ist der Dienstleistungsempfänger ein Unternehmer, unterliegt der Vertrag dem Recht des Staates, in dem der Dienstleistungserbringer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, d.h. deutschem Recht.
4. Steuerrechtliche Aspekte und Rechnungsstellung
Die Anforderungen, die an eine Rechnung in Österreich zu stellen sind, ergeben sich aus dem österreichischen § 11 UStG. Für eine weitergehende Beantwortung fehlt es an einer Konkretisierung hinsichtlich der Frage, ob die Leistung an einen Verbraucher oder einen Unternehmer zu erbringen ist. Weiterführende Informationen zu diesem Thema sind auf der Seite www.gtai.de unter "Recht Kompakt - Österreich" zu finden und der Publikation "Dienstleistungen erbringen in Österreich" oder auf www.portal21.de unter dem Länderbericht Österreich.
Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Dezember 2015
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