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Aufträge für deutsche Kunden in Italien ausführen

Frage

Ich möchte mich selbständig machen, als Kleinunternehmer (Gewerbe) im Bereich Gartenbau und Altbausanierung. Ich war in diesen Arbeitsbereichen bereits selbständig, habe durch eine räumliche Veränderung meinen Betrieb aber vorrübergehend (zwei Jahre) aufgeben müssen. Da ich diverse Kontakte in das EU-Land Italien habe, sehe ich dort ein gutes Wirtschaftsangebot für meine Tätigkeit. Es geht darum, von meinem Wohnsitz in Bayern aus mehrmals im Jahr für 1- 4 Wochen Aufträge in Norditalien für DEUTSCHE Kunden durchzuführen, die dort Ferienhäuser besitzen. Ist es mir möglich, mit meinem in Bayern an zu meldenden Kleinunternehmer-Status diese Tätigkeiten ohne weiteres auszuführen (mit Versteuerung in Deutschland und Sozialversicherung/Betriebshaftpflicht in Deutschland), wenn die Arbeitszeit in Italien sich im gesamten unter sechs Monaten/Jahr hält? Oder muss ich dafür weitere erschwerende bürokratische Hindernisse einkalkulieren? Sollten auch Sie mir diese Frage nicht beantworten können, so bitte ich, wenn irgend möglich, um einen Quellenverweis, unter der eine Klärung des Sachverhaltes möglich ist.

Antwort

Es sind verschiedene Fragestellungen zu unterscheiden:

  1. Gewerberecht
    Führen Sie Aufträge in Italien durch, so stellt sich zunächst die Frage, ob hierfür besondere Genehmigungen oder Qualifikationen erforderlich sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn es sich bei den Tätigkeiten, die Sie vornehmen möchten, um in Italien und Deutschland reglementierte Berufe handelt und Sie in Deutschland ordnungsgemäß niedergelassen sind. Ist der Beruf in Deutschland nicht reglementiert, steht Ihrer Tätigkeit in Italien nichts im Wege, wenn Sie durch eine entsprechende EU-Bescheinigung der für Sie zuständigen IHK oder HWK eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Laufe der letzten zehn Jahre vorweisen können. Diese EU-Bescheinigung ist dann auch Grundlage einer Konformitätsbescheinigung, die in Italien für bestimmte Arbeiten, wie etwa dem Einbau von Heizungs- und Klimaanlagen, Sanitäranlagen und Brandschutzvorrichtungen erforderlich ist. Nähere Auskünfte zu dieser Konformitätsbescheinigung sollte Ihnen die Deutsch-Italienische Auslandshandelskammer erteilen können (http://italien.ahk.de (www)) oder Bayern Handwerk International (www.bh-international.de (www)).
  2. Steuerrecht
    Steuerrechtlich ist zu unterscheiden zwischen der Versteuerung Ihrer durch die Aufträge in Italien erzielten Einkünfte und einer evtl. Umsatzbesteuerung. Einkommensteuerrechtlich kann Italien Ihre Einkünfte besteuern, wenn Ihnen dort eine "feste" Einrichtung zur Verfügung steht und Ihre Einkünfte dieser Einrichtung zugerechnet werden können. Ob dies der Fall ist, können wir auf der Basis eines Entgelts in Höhe von 30 Euro je angefangene halbe Stunde recherchieren. Alternativ wäre eine entsprechende Auskunft der AHK Italien (http://italien.ahk.de (www)) einzuholen.

    Italienische Umsatzsteuer müssten Sie ggf. dann entrichten, wenn für Ihre Leistungen nach dem (bei einem unterstellten Ort der Leistung in Italien) anwendbaren italienischen Steuerrecht die Steuerschuld nicht auf den Empfänger übergeht ("reverse charge").Die deutsche Kleinunternehmerregelung ist in Italien nicht maßgeblich, sondern nur die italienische Regelung. Diese begünstigt aber nur in Italien ansässige Unternehmen. Diese "Diskriminierung" ausländischer Unternehmen hat der EuGH für rechtens erklärt. Für entsprechende Recherchen gilt das zur Einkommensteuer Gesagte entsprechend.
  3. Sozialversicherung
    Soweit Sie in Deutschland als Selbstständiger sozialversicherungspflichtig sind und dort auch Ihren Wohnsitz sowie den Sitz Ihres Unternehmens beibehalten, unterliegen Sie weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht.
  4. Betriebshaftpflicht
    Ob und inwieweit in Italien für Ihre Tätigkeiten eine Betriebshaftpflicht erforderlich ist und wie diese ausgestaltet ist, lässt sich in diesem Rahmen nicht beantworten. Hierfür sollten Sie sich an die Deutsch-Italienische AHK (http://italien.ahk.de (www)) wenden oder eine kostenpflichtige Recherche unsererseits in Anspruch nehmen.

Quelle: Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Januar 2014

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