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Ein junger Mann und eine junge Frau sitzen gemeinsam an einem Schreibtisch.
Ein junger Mann und eine junge Frau sitzen gemeinsam an einem Schreibtisch.

Liebe Leserinnen und Leser,

in den letzten Monaten haben sich immer wieder Gründerinnen und Gründer an die telefonische Förderberatung des Bundeswirtschaftsministeriums gewandt, um zu erfahren, ob die Förderprogramme für Gründerinnen und Gründer nach wie vor gelten. Die Antwort darauf lautet kurz und knapp: Ja. An der Gründungsförderung des Bundes sowie der Länder hat sich nichts geändert. Die Corona-Pandemie hat darauf keinen Einfluss. Förderdarlehen wie der ERP-Gründerkredit – StartGeld oder ERP-Gründerkredit – Universell können nach wie vor zu gleichbleibenden Konditionen für Investitionen und Betriebsmittel bei einer Bank oder Sparkasse beantragt werden.

Eine neue und zusätzliche Variante gibt es allerdings beim ERP-Gründerkredit – Universell für junge Unternehmen und Freiberufler, die nachweislich aufgrund von Corona in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Innerhalb des KfW Sonderprogramms bietet der ERP-Gründerkredit – Universell für junge Unternehmen und Freiberufler erleichterte günstige Konditionen, um ihre Liquidität zu verbessern und die laufenden Kosten zu decken. Vorausgesetzt sie sind mindestens drei und höchstens fünf Jahre am Markt bzw. können zwei Jahresabschlüsse vorweisen. Für coronageschädigte Unternehmen und Freiberufler, die erst seit Januar 2019 oder länger am Markt sind und mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich der KfW-Schnellkredit 2020 an.

Das kürzlich verabschiedete Konjunktur- und Zukunftspaket der Regierungskoalition sieht darüber hinaus die Senkung der Mehrwertsteuer, Überbrückungshilfen für den Mittelstand, die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags sowie zahlreiche weitere Erleichterungen vor.

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Expertentipp

„Wer sich derzeit auf seine Unternehmensgründung vorbereitet, ist verunsichert. Verständlich – wer kann gegenwärtig schon etwas über die Entwicklung seines Marktes sagen. Bei Ihrer Finanzplanung sollten Sie daher engen Kontakt mit der BMWi-Förderberatung sowie der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer halten, um über neue und erweiterte Förderangebote des Bundes oder Ihres Bundeslandes auf dem Laufenden zu bleiben.“

Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Veranstaltungen

HR Innovation Roadshow erstmalig online

17.06. - 16.11.2020

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Nationaler Aktionstag zur „Unternehmensnachfolge durch Frauen“

21.06.2020

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