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Existenzgründungsportal des BMWK (Link öffnet in einem neuen Fenster)

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Ein Mann und eine Frau schauen gemeinsam auf einen Laptop.
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Liebe Leserinnen und Leser,

wie zu jedem Jahreswechsel wird auch das Jahr 2020 einige Neuregelungen für Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit sich bringen.
So wird zum Beispiel das dritte Bürokratieentlastungsgesetz für weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Unter anderem brauchen junge Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt wie bisher monatlich abzugeben. Geändert wird auch die Höhe des Vorjahresumsatzes bei der Kleinunternehmerregelung von 17.500 Euro auf 22.000 Euro. Ein Gesetzesentwurf des Bundestages sieht außerdem die Anhebung der Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung von 500.000 Euro auf 600.000 Euro vor. Und das neue Aufstiegs-BAföG wird Existenzgründungen mehr noch als bisher stärken.

Darüber hinaus ändern sich die Werte (nicht nur) in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige sowie der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Sollten Sie im kommenden Jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, finden Sie im Existenzgründungsportal die aktuellen Sozialversicherungswerte zur Berechnung des Gehalts.

Einen Überblick über weitere Neuregelungen finden Sie in dieser Ausgabe unseres Newsletters.

Das Team des BMWi-Existenzgründungsportals wünscht Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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