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Liebe Leserinnen und Leser,

für Gründerinnen und Gründer im Handwerk gibt es wichtige Neuigkeiten: Ab Anfang nächsten Jahres wird für zwölf bisher zulassungsfreie Handwerke die Meisterpflicht wieder eingeführt. Dazu gehören u.a. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger oder auch Rollladen- und Sonnenschutztechniker.

Wer sich in diesen oder einem der neun anderen bisher zulassungsfreien Handwerke selbständig machen möchte, muss zukünftig als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen sein. Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Meisterprüfung oder eine sonstige Ausübungsberechtigung in dem jeweiligen Handwerk. Alternativ kann eine Meisterin oder ein Meister als Betriebsleiter eingestellt werden. Möglich ist auch die Beschäftigung eines staatlich geprüften Technikers, Ingenieurs oder sonst handwerksrechtlich Berechtigten.

Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung ist, dass sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung in den zwölf bislang noch zulassungsfreien Handwerken weiterentwickelt und verändert haben.

Für bestehende Betriebe bzw. Betriebe, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gegründet werden und die künftigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gilt ein Bestandsschutz. Es sei denn, es kommt zu einem Wechsel bei den Gesellschaftern oder Eigentümern.

Der Gesetzesentwurf soll - nach Zustimmung durch den Bundesrat - voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten.

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GRÜNDERTIPP

„Die Wiedereinführung der Meisterpflicht für einige Handwerksberufe ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation. Der Meistertitel ist ein wesentlicher Faktor für unternehmerischen Erfolg, Stabilität und dauerhaften Verbleib am Markt. Klar ist der Erwerb des Meistertitels eine Kraftanstrengung. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, diese Hürde zu nehmen.“

Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln

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