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Eine Frau, ein Auge geöffnet und eins geschlossen, schaut Richtung Kamera. Rechts oben das Logo GründungsOffensive - Gut für dich. Gut für Deutschland.
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Liebe Leserinnen und Leser,

junge und kleine Unternehmen stehen oft vor großen Herausforderungen, wenn sie sich bei ihren ersten Schritten im Markt gegenüber Wettbewerbern durchsetzen müssen. Sie fahren daher gut damit, wenn sie sich sowohl mit etablierten als auch jungen Unternehmen zu einer größeren Einheit zusammenschließen. Als Gerüst für eine solche Kooperation eignet sich die eingetragene Genossenschaft (eG).

Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler aus allen Branchen – von Maschinenbauunternehmen über Reisebüros bis hin zu Softwareentwicklern – sind Mitglied in einer Genossenschaft. Sie haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam bestimmte unternehmerische Anforderungen anzugehen. Lästige administrative Aufgaben, wie Buchhaltung, Abrechnung oder Datenbankpflege können auf diese Weise gemeinsam an einen externen Dienstleister ausgelagert werden. Nicht zuletzt können durch Kooperationen die Kosten beim Einkauf oder für gemeinschaftlich genutzten Büroräumen gesenkt, der Austausch von Wissen und Erfahrungen erleichtert, ein gemeinsames Qualitätssiegel etabliert oder die Vermarktung breiter aufgestellt werden. So haben sich beispielsweise Touristenführer in einer Stadt zu einer eG zusammengetan, um ihre Dienstleistungen gemeinsam zu vermarkten. Sie bleiben dabei unternehmerisch unabhängig: jeder gestaltet sein Tourangebot, seine Arbeitszeiten usw. nach seinen eigenen Vorstellungen. Dagegen wird bei der Vermarktung der Touren, der Vertretung im Krankheitsfall oder der Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern wie zum Beispiel Hotelbetrieben auf eine gemeinsame Strategie geachtet, die im Ergebnis jedem einzelnen zu Gute kommt.

Die Genossenschaft hat also den Vorteil, dass sich Unternehmen zusammenschließen können, ohne die eigene Selbständigkeit aufzugeben. Ein eigenes Genossenschaftsgesetz legt zudem fest, dass alle Partner gleichberechtigt sind und demokratisch mitbestimmen können – unabhängig von ihrer Größe. Im Unterschied zu einer losen Zusammenarbeit wie zum Beispiel einer GbR ist die Genossenschaft außerdem verbindlicher und auf Dauer angelegt. Was bedeutet das für Existenzgründerinnen und -gründer? Sie erhalten durch die Gründung oder den Beitritt in eine bestehende Genossenschaft Zugang zu einem Netzwerk, das ihnen den Start in den Markt erheblich erleichtern kann.

Ansprechpartner und Informationen zu bestehenden Genossenschaften vor Ort sowie zu Neugründungen bietet der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

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TIPP

„Mit einer Genossenschaft können sich Existenzgründerinnen und -gründer sowie kleine Unternehmen besser auf ihre unternehmerischen Tätigkeiten konzentrieren und zum Beispiel größere Kundenaufträge bearbeiten, als dies im Alleingang möglich wäre.“

Dr. Andreas Wieg
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

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