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Junge Leute sitzen mit Laptops und Tablets im Gespäch auf einer Holzbank am Fenster.
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Liebe Leserinnen und Leser,

auch Kleinunternehmen und Freiberufler müssen seit 25. Mai die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) anwenden. Der Grund ist: Schon der kurze Besuch ihrer Webseite führt beispielsweise dazu, dass personenbezogene Daten des Nutzers verarbeitet werden. Das EU-weite Regelwerk zum Datenschutz gilt also auch für diejenigen, die nur eine einfache Webseite oder einen Social Media Account betreiben. Für viele (angehende) Kleinunternehmen und Freiberufler ist das umfangreiche Regelwerk allerdings eine ziemliche Herausforderung. Die Technische Universität Chemnitz, Partner des Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums Chemnitz, hat daher auf den Punkt gebracht, was Kleinunternehmen und Freiberufler bei der Umsetzung der EU-DSGVO beachten sollten.

Im Zentrum steht dabei die Datenschutzerklärung. Sie informiert die Besucher der Webseite unter anderem über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung: Was passiert zum Beispiel während des Besuchs einer Webseite mit der IP-Adresse des Nutzers? Was geschieht mit Name, E-Mailadresse und weiteren personenbezogenen Daten des Nutzers bei einer Kontaktaufnahme?

Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit Cookies und Logfiles. Über deren Einsatz muss nicht nur die Datenschutzerklärung informieren. Bei Cookies ist gegebenenfalls sogar das Einverständnis der Nutzer erforderlich. Ob die eigene Webseite Cookies benutzt und wenn ja, welche Art von Cookies, sollte in jedem Fall der IT-Dienstleister wissen, der die Webseite „gebaut“ hat. Unternehmer und Freiberufler, die ihre Webseite mit Hilfe von vorgefertigten Modulen im Internet selbst erstellt haben, sollten sich bei dem jeweiligen Anbieter erkundigen.

Im rechtlichen Grenzbereich bewegen sich derzeit Fanpages auf Facebook sowie die Kommunikation über WhatsApp. Am 5. Juni 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Betreiber von Facebook-Fanpages genauso wie Facebook selbst dafür verantwortlich sind, dass die persönlichen Daten der Nutzer entsprechend der EU-DSGVO verarbeitet werden. So lange beispielsweise Facebook seine Datenschutzerklärung nicht entsprechend der EU-DSGVO formuliert, kann der Betreiber der Fanpage für diesen Verstoß in Anspruch genommen werden. Die derzeitige Situation sorgt bei vielen Unternehmen für Unsicherheit. Unternehmen, die kein Risiko eingehen möchten, schalten ihre Facebook-Fanpage und/oder die Kommunikation über WhatsApp (übergangsweise) ab. Alternativ müssten sie abwägen, wie groß der Nutzen ihrer Kommunikation über die Facebook-Fanpage im Vergleich zum Risiko eines möglichen Datenschutzverstoßes ist.

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TIPP

Die Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren informieren Unternehmerinnen und Unternehmer über die Umsetzung der EU-DSGVO und bieten dazu u.a. praxisnahe Veranstaltungen an. Weitere Informationen bietet die neue Webseite von Mittelstand Digital.

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News

Print-, Online- und Video-Tipps

Veranstaltungen

Tag der offenen Tür im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

25.-26.08.2018

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Kongress Herausforderung Unternehmertum „Future Founders: Vorne ist da, wo sich niemand auskennt.“

21.09.2018

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BMWi auf der herCAREER in München

11.-12.10.2018

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BMWi auf den Deutschen Gründer- und Unternehmertagen (deGUT) in Berlin

12.-13.10.2018

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