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Liebe Leserinnen und Leser,
am 25. Mai 2018 ist es soweit. Ab dann müssen Unternehmen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwenden. Die EU möchte damit in allen Mitgliedstaaten für ein gleich hohes Datenschutzniveau sorgen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz wird entsprechend angepasst.
Im Kern geht es bei den Neuregelungen darum, die Verarbeitung personenbezogener Daten stärker zu kontrollieren und transparenter zu gestalten. Davon betroffen sind nicht nur Online-Händler, sondern alle Unternehmen, die personenbezogene Daten ihrer Kunden erheben. Dazu gehören Namen, Adressen, E-Mailadressen, Telefonnummern usw. Kurz: Alles, was Unternehmen bei Bestellvorgängen in Online-Shops, bei der Anmeldung von Newslettern, bei der Registrierung in Foren oder anderen digitalen Angeboten von ihren Kunden wissen müssen, um bestimmte Vorgänge zu bearbeiten.
Der sorgfältige Umgang mit Kundendaten wird dabei zukünftig mehr noch als bisher im Mittelpunkt stehen. So müssen die Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten in einigen Fällen nach den Anforderungen der EU-DSGVO zustimmen. Aufgabe der Unternehmen ist es, sie zuvor ausführlich und klar verständlich darüber zu informieren, u.a. zu welchem Zweck sie die Daten erheben. Hierzu gibt es verbindliche Informationspflichten. Darüber hinaus haben die Nutzer ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Sperrung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Und: Unternehmen müssen zukünftig genau dokumentieren, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Daten ihrer Kunden zu schützen.
Welche Pflichten auf Unternehmen im Rahmen der EU-DSGVO zukommen, hat das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz, Lehrstuhl für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums, Technische Universität Chemnitz für das BMWi-Existenzgründungsportal zusammengestellt.
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