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Eine Frau arbeitet an einer aufgeklappten Apparatur an einer Platine.
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Liebe Leserinnen und Leser,

wussten sie, dass jeder dritte Selbständige in Deutschland eine freiberufliche Tätigkeit ausübt? Mehr noch: Während die Zahl der gewerblichen Gründungen seit Jahren abnimmt, zeigen sich die freien Berufen als besonders gründungsstark.
Zwischen 2016 und 2017 ist ihre Zahl um 2,8 Prozent auf 1,382 Millionen gestiegen, stellt das Institut für Freie Berufe fest. Gegründet wird vor allem in den technisch-naturwissenschaftlichen Berufen, gefolgt von den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufen sowie den Kulturberufen.

Dass die freien Berufe boomen, ist nach Einschätzung des Instituts für Freie Berufe kein Wunder: Qualifizierte Beratungsangebote und Dienstleistungen stehen hoch im Kurs. Neben den fachlichen Kompetenzen, ist dabei auch die enge Vertrauensbeziehung zum Kunden bzw. Auftraggeber ein Kennzeichen der freiberuflichen Tätigkeit. Dennoch: Welche Tätigkeit tatsächlich zu den freien Berufen gehört, ist nicht immer leicht festzustellen. Während bei den sogenannten Katalogberufen die Zuordnung klar ist, bereiten die sogenannten ähnlichen Berufe und Tätigkeitsberufe Gründerinnen und Gründern immer wieder Kopfschmerzen.

Bei den Katalogberufen handelt es sich um freie Berufe, die in § 18 des Einkommensteuergesetzes aufgezählt sind. Dazu gehören u.a. Ärzte, Rechtsanwälte Ingenieure oder Journalisten. Die ähnlichen Berufe sind mit den Katalogberufen in puncto Ausbildung und Tätigkeit vergleichbar. Dies trifft zum Beispiel auf eine Sozialpädagogin zu, die nach mehreren Fortbildungen in der Familientherapie tätig ist. Eine Tätigkeit, die regulär nur von Psychologen mit Hochschulabschluss ausgeführt werden darf. Zu den sogenannten Tätigkeitsberufen zählen selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Wobei es auch hier auf den Berufsabschluss und die konkrete Tätigkeit ankommt. Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an. Umso wichtiger ist es, sich beraten zu lassen und im Zweifelsfall auch mit dem Finanzamt zu sprechen. Das Finanzamt spielt hierbei eine ganz wichtige Rolle: Es entscheidet letztlich darüber, ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Um zu vermeiden, womöglich später im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich als Gewerbetreibender eingestuft zu werden und Gewerbesteuer nachzuzahlen, lohnt es sich auch in finanzieller Hinsicht, die Frage der Freiberuflichkeit frühzeitig zu klären.

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TIPP

„Die steigende Anzahl freiberuflicher Existenzgründungen zeigt, dass die Wirtschaftslage weiterhin günstig ist und die Selbständigkeit in den Freien Berufen ein zukunftsträchtiges und attraktives Berufsfeld ist. Hohe Kompetenz ist die Basis einer erfolgreichen Selbstständigkeit - ebenso wichtig ist jedoch das unternehmerische Know-how.“

Chanell Eidmüller, Institut für Freie Berufe, Expertin im BMWi-Expertenforum

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