Frage
Seit diesem Jahr habe ich mit der Kleinunternehmerregelung ein Kleingewerbe angemeldet .
Nun will ein Kunde mir Trinkgeld für die gute Arbeit geben. Wenn ich mich richtig eingelesen habe, ist das Trinkgeld ja eigentlich umsatzsteuerpflichtig. Durch die Kleinunternehmerregelung müsste dies ja wegfallen.
Muss ich also einfach nur das Trinkgeld mit auf der Rechnung ausweisen?