Frage
Ich möchte mich als Hundetrainer im Nebenerwerb selbstständig machen. Nach meinen aktuellen Wissenstand ist dazu die Erlaubnis/Prüfung nach §11 Tierschutzverordnung abzulegen, um eine Gewerbeanmeldung vornehmen zu können. Zusätzlich müssen mind. 40 Praktikumsstunden bei Hundetrainer absolviert werden. Um mich auf die Prüfung vorzubereiten, fallen Fortbildungskosten, Fachliteratur und Reisekosten u.a. an. Können diese Kosten in der Einkommensteuererklärung bereits im Jahr der Entstehung angesetzt werden, auch wenn noch kein Gewerbe angemeldet wurde? Unter welchen Punkt in der Einkommenssteuererklärung müssen diese ausgewiesen werden? Wann muss spätestens das Gewerbe eröffnet werden, sprich: Wie lange habe ich Zeit für die Vorbereitungen zur § 11 Prüfung? Was ist alles dazu zu beachten?