GbR: Namen der Gesellschafter auf Produktverpackung aufführen?
Frage
Unsere GbR besteht aus zwei Gesellschaftern. Neben den Vor- und Nachnamen der beiden Gesellschafter gehört ein Logo zum Namen der GbR. Dieses Logo bestehend aus zwei Wörtern und einem Symbol. Nun heißt es ja, dass in allen Geschäftsbeziehungen die vollständigen Namen der Gesellschafter anzugeben seien, in Rechnungen Geschäftsbriefen usw. Meine Frage betrifft die Angabe des GbR-Namens auf einer Produktverpackung: Reicht es aus auf der Verpackung einer Ware lediglich das Logo mit der genauen Anschrift, Webseite und Kontaktdaten anzugeben - also ohne die Namen der Gesellschafter? Die Ware wird ja nur zum Verkauf angeboten, eine konkrete Geschäftsbeziehung ist da ja noch nicht gegeben. In den Rechnungen an den Händler, der die Waren zum Verkauf ausstellt, sind alle Angaben wie gefordert mit Vor- und Zunamen der Gesellschafter angegeben.
Antwort
Die Bezeichnung Ihrer GbR ist richtig gewählt, allerdings gehört das Logo selbst nicht zu der Bezeichnung, die beispielsweise im Gewerberegister eingetragen wird. Das Logo ist am Ende nur Ihr Abgrenzungs- und gleichzeitig Ihr Wiedererkennungsmerkmal. Aus diesem Grund reicht es nicht aus, nur das Logo zu verwenden, sondern Sie müssen mit dem vollständigen Namen auftreten und auch Ihre Waren und Dienstleistungen mit diesem Namen samt dem Zusatz GbR kennzeichnen.
Rechtlicher Hintergrund ist dabei unter anderen, dass Ihre (potentiellen) Kunden genau wissen müssen, mit wem genau Sie es zu tun haben. Und hierzu gehört der offizielle Name samt Anschrift.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
März 2018
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