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Vorschriften zur Verwendung des zweiten Vornamens?

Frage

Ich habe mich als Grafikdesigner als Freiberufler selbstständig gemacht und stehe grade vor einer Frage, auf die ich auf Eigenrecherche keine Antwort gefunden habe:

Ich besitze zwei Vornamen. Diese sind aber nicht mit einem Bindestrich miteinander verbunden. Ich benutze aber immer nur den zweiten Vornamen, der auch mein Rufname ist.

Nun zu meiner Frage: Muss ich dennoch, wenn ich jetzt beispielsweise eine Domain registrieren will, meinen vollen Vornamen benutzen, also beide, oder reicht dafür der Rufname? Und wie sieht es aus im Geschäftsverkehr? Da gilt dann wahrscheinlich, dass ich meinen vollen Namen nutzen muss.

Wahrscheinlich wird es so sein, dass im Geschäftsverkehr der volle Name genutzt werden muss, aber für Webseite, Firmenbezeichnung etc. reicht der Rufname und Nachname, also beispielsweise: Max Müller Grafikdesigner statt Max Jacob Müller Grafikdesigner.

Antwort

Ihre Frage lässt sich leider nicht abschließend beantworten, da es je nach Verwendung des Namens unterschiedliche Vorschriften gibt. So reicht es bei einer GmbH z.B. aus, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben wird. Bei den Pflichtangaben im Impressum einer Internetseite sollten Sie Ihren Vornamen nicht abkürzen, da dies wettbewerbswidrig ist.

Bei allen Verträgen des täglichen Lebens, wie z.B. bei der Registrierung einer Domain, dürfte es ausreichen, wenn Sie nur einen Vornamen angeben. Wichtig ist, dass Sie anhand des Vor- und Nachnamens zu identifizieren sind.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt

Stand:
September 2022

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