Kalt-Akquise über digitale Netzwerke?
Frage
Die Kalt-Akquise ist in Deutschland bekanntlich streng geregelt. Um diese betreiben zu dürfen, benötigt man die Einwilligung des Kunden. Dies gilt soweit ich weiß für Telefon, Email und Fax. Aber nirgends finde ich Informationen wie es auf sozialen Netzwerken aussieht. Kann ich z.B. einen potenziellen Kunden auf Facebook oder auf ebay-Kleinanzeigen anschreiben und ihm versuchen was zu verkaufen? Wäre dieses Vorgehen abmahnsicher?
Antwort
Soweit Sie potenzielle Kunden per „elektronischer Post“ anschreiben, also z.B. über die Nachrichtenmöglichkeiten auf den Plattformen, ist auch dies unzulässig. Soweit Sie entsprechende potenzielle Kunden per Post anschreiben wollen, so ist dies grundsätzlich zulässig. Sie sollten aber vorsorglich die Nutzungsbedingungen der einzelnen Plattformen daraufhin überprüfen, ob die auf den Plattformen abrufbaren Daten für Werbung genutzt werden dürfen. Ich gehe davon aus, dass die jeweiligen Nutzungsbedingungen eine werbliche Ansprache, auch per Post, untersagen.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
November 2018
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