Abiturient: Existenzgründungsförderung?
Frage
Ich bin momentan Schüler eines Gymnasiums in Niedersachsen und werde im kommenden Jahr die Schule mit dem Abitur abschließen. Habe ich grundsätzlich Anspruch auf irgendeine Art der Existenzgründungsförderung? Schüler, so ist das allgemeine Bild, verfügen über kein bis sehr geringes Eigenkapital, und können nur in seltenen Fällen Sicherheiten, sei es durch ein stetiges Einkommen oder Sicherheiten anderer Art, nachweisen. Aus diesem Grunde halte ich den Weg über die Hausbank Fördermittel zu erhalten für nahezu utopisch. Eine "Risikoprüfung" nach vorhandenen Sicherheiten macht für mich keinen Sinn. Vielmehr sollte doch hier die Idee hinter der Existenzgründung einer Prüfung unterzogen werden. Daher meine Frage: Gibt es speziell für solche Fälle ein Fördermittelkonzept?
Antwort
Generell gilt, dass die Richtlinien der einzelnen Förderprogramme ebenso für Gründer gelten, die sich noch in der Schulausbildung befinden oder die kürzlich Ihre Schulausbildung abgeschlossen haben. Sie müssen ebenso wie andere Gründer die involvierte Hausbank mit Ihrem Geschäftskonzept überzeugen. Sofern keine Sicherheiten vorhanden sind, ist es eine Entscheidung der Bank, inwiefern sie Ihr Vorhaben begleitet. Alternativ zu eigenen Sicherheiten ist auch die Einbeziehung einer Bürgschaftsbank möglich. Eine Bürgschaftsbank übernimmt die Kreditrisiken durch Ausfallbürgschaften. Eine Übersicht über Bürgschaftsbanken finden Sie auf den Seiten des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. unter folgendem Link www.vdb-info.de/mitglieder (www).
Bei sehr geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrofinanzfonds Deutschland denkbar. Die Angebote der Mikrofinanzierer wenden sich an Existenzgründer und kleine Unternehmen mit einem Kapitalbedarf von maximal 20.000 Euro. Weitere Informationen zum Mikrofinanzfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über regionale Förderprogramme gefördert werden, die nicht in der Förderdatenbank verzeichnet sind. Für weitere Informationen zu kleineren regionalen Programmen können Sie sich z.B. an Gründungsnetzwerke, die IHK, regionale Wirtschaftsförderungen oder Banken wenden.
Weitere Informationen für Niedersachsen können Sie z.B. über das Gründungsportal für Niedersachsen "Gründerfreundliches Niedersachsen" erhalten:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Tel.: 0511 120-5642,
Fax: 0511 120-995 642
www.gruenderfreundliches.niedersachsen.de (www)
Regionale Beratungsstellen können Sie auch unter www.existenzgruenderinnen.de (www) recherchieren.
Quelle:
Etta Kessler
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr