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Kindertagesstätte eröffnen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich würde gerne eine Kindertagesstätte eröffnen, bin aber noch jung und "nur" staatlich anerkannte Erzieherin. Spielen diese Faktoren eine große Rolle? Ich bin mir der umfangreichen Aufgaben und deren Delegierung auch bewusst, aber würde man mich bei solch einem Projekt überhaupt ernst nehmen?

Antwort

Ihr berufliches Engagement kann man von mehreren Seiten her betrachten:

  1. Sie sollten vorne weg klären, welche rechtlichen Auflagen es gibt, die Sie beachten müssen hinsichtlich der Eröffnung einer Kindertagesstätte. Also welche Rolle spielen Raumgröße, Zahl der Aufsichtspersonen, sanitäre Anlagen, Versicherungsschutz, etc.. Ist eine Anmeldung bei einem Berufsverband oder Behörde nötig?
  2. Ist Ihr Berufsbild geeignet und Ihre Qualifikation ausreichend, für den Betrieb eine Kindertagesstätte? Sie beaufsichtigen hierbei nicht nur Kinder anderer, sondern benötigen auch von der betriebswirtschaftlichen Seite eine gewisse Ahnung, um die anfallenden Kosten entsprechend berechnen und umlegen zu können. Fallen Raumkosten, Löhne u.ä. an? Wie viel müssen Sie den Eltern in Rechnung stellen und ist dies ortsüblich?
  3. Haben Sie einen Überblick über die Situation hinsichtlich Kindertagesstätten, Horde, betreute Schulen, uvm. in Ihrem örtlichen Umfeld? Wird Ihre Einrichtung benötigt? Mit wie viel Zulauf können Sie rechnen? Haben Sie hierzu verlässliche Zahlen?
  4. Sie möchten Aufgaben und Verantwortung gerne delegieren. Bedenken Sie bitte auch, dass es mit "delegieren" nicht getan ist, Sie müssen sich Ihrer Führungs-Rolle auch bewusst sein, sie ausfüllen und Verantwortung übernehmen. Da Sie sich als noch sehr jung bezeichnen, ist eventuell eine Qualifizierung zur "Chefin" anzuraten. Ihre Führungsqualitäten, Ihre Teambildungskompetenz, Ihre Menschenführung, Ihr Umgang mit Mitarbeiter/innen, Eltern und Kindern ist es dann auch im Wesentlichen, von dem es abhängt, ob "man Sie ernst nimmt"?
  5. Und ganz wichtig - wollen und müssen Sie vom Betrieb dieser Tagesstätte leben? Wenn ja, dann empfehle ich Ihnen sich mit einer Existenzgründungsberaterin in Verbindung zu setzen, um:

- Ihre Idee vollumfänglich zu diskutieren
- Die nötigen Schritte zur Realisierung zu fixieren
- Die betriebswirtschaftliche Seite und Dimension zu klären
- Die eigene Kompetenzen herauszuarbeiten und den möglichen eigenen Qualifizierungsbedarf zu erkennen

Eventuell können Sie erst Übermorgen Ihre Kindertagesstätte eröffnen und vielleicht sollten Sie sich noch ein paar Fähigkeiten aneignen, von Ihrem (fehlenden) Alter sollten Sie sich jedoch keinesfalls abhalten lassen, Ihre Idee umzusetzen.

Quelle:
Petra Steinbach
Unternehmensberaterin und Trainerin (IHK) - petra steinbach consulting
Kornwestheim
für bga bundesweite gründerinnenagentur (bga)
Dezember 2013

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