Navigation

Betreuungsdienste anbieten: berufliche Qualifikation?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich im sozialen Bereich selbständig machen. Keine Pflege - nur Betreuung, z.B. Arzt - und Behördengänge, Fahrdienste, Einkaufsdienste, Haushaltshilfe usw. Mich würde nun interessieren, welche berufliche Qualifikation ich dazu benötige? Wen kann ich da fragen bzw. wo kann ich das herausfinden?

Antwort

Für diese Dienstleistungen benötigen Sie keinerlei berufliche Qualifikationen. Für Fahrdienste brauchen Sie allerdings einen Personenbeförderungsschein - wenden Sie sich hierzu bitte an Ihr Straßenverkehrsamt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können einige Ihrer Leistungen auch von der Pflegeversicherung übernommen werden. Setzen Sie sich bitte mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.

Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
April 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben