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Tagesbetreuung für demenzkranke Menschen anbieten: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin staatlich anerkannte Altenpflegerin und habe 25 Jahre lang Erfahrungen in stationären Einrichtungen gesammelt. Ich würde gerne eine Tagesbetreuung für demenzkranke Menschen eröffnen. Darf ich diese mit meiner Ausbildung eröffnen? Was sind die wichtigsten Schritte, die ich beachten muss, bevor ich eröffne? Wie viele Bewohner darf ich bei mir in meinen Räumen betreuen?

Antwort

Die Tagesbetreuung fällt unter die Teilstationäre Pflege. Diese ist länderspezifisch geregelt. Die Regelungen finden Sie hier: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/pflege/stationaer/teilstationaer/index.html
Für weitere regionale Informationen wählen Sie das Sie zunächst das betreffende Bundesland und erst dann den Reiter „Pflege“. So erhalten Sie direkt die Namen und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2018

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