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Mazedonische Staatbürgerschaft: Gründung in Deutschland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ein Freund von mir ist Mazedonier, lebt und arbeitet in Skopje. Jetzt würde er gerne in Deutschland eine Firma gründen und diese von Mazedonien aus (vorerst) leiten. Ist es generell möglich und was benötigt er / welche Voraussetzungen muss er mitbringen?

Antwort

Make it in Germany“ stellt Interessierten Personen im Ausland Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung: http://www.make-it-in-germany.com/en/for-qualified-professionals/visa/how-do-i-apply-for-a-visa

Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten, hierzu zählt auch Mazedonien, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Bitte beachten Sie, dass bei einer Existenzgründung in manchen Berufen die Qualifikation durch entsprechende Abschlüsse vorgewiesen werden muss.

Um nach Deutschland einzureisen, benötigt Ihr Freund daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit. Dieses können Sie bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Mazedonien beantragen. Die Kontakte der Botschaft finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Unterlagen er für die Antragstellung benötigt. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht.

Für konkrete Informationen zu den Gründungsformalitäten, der Finanzierung sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir, sich persönlich beraten zu lassen. In Deutschland gibt es viele öffentliche Beratungsstellen, die Ihnen bei der Existenzgründung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Adressen der regionalen sowie bundesweiten Beratungsstellen speziell für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund finden Sie auf dem Existenzgründungsportal unter „Beratung und Adressen“. Eine generelle Liste mit Ansprechpartnern finden Sie ebenfalls auf dem Existenzgründungsportal. Auch der Behördenwegweiser gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt. Lesen Sie hier mehr: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/beratung-und-weiterbildung

Weiterhin finden Sie auf „Make it in Germany“ zur ersten Orientierung sowohl allgemeine Informationen zum Visumsprozess für Existenzgründer als auch die Voraussetzungen zur Gewerbegründung durch Personen aus sog. Drittstaaten.

Quelle: Michaelle Nintcheu
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
September 2017

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