Antwort
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.
Sollten Sie selbst nach Deutschland zugezogen sein, beachten Sie bitte folgende Informationen zum Thema Aufenthaltsrecht für ausländische Existenzgründer in Deutschland:
- Sind Sie Bürger eines EU-Landes, von Island, Norwegen oder der Schweiz, so benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis und können direkt ein Unternehmen in Deutschland gründen.
- Nicht-EU-Bürger benötigen für die Gründung eines eigenen Unternehmens eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. Dies kann eine Aufenthaltserlaubnis nach §21 AufenthG oder eine Niederlassungserlaubnis sein. Wenn die Person noch nicht in Deutschland lebt, muss sie zunächst bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Visum zum Zweck der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen. Informationen zum Visumverfahren finden Sie auch auf Make it in Germany.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne auch Expertinnen und Experten der „Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter und beraten Sie kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
Für konkrete Informationen zu den Gründungsformalitäten, wie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen, sich persönlich beraten zu lassen, z.B. von einer Anwältin oder einem Anwalt oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater.
Quelle:
Justina Godesberg
Economist
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Stand:
Oktober 2020
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